Abgrenzung zu anderen Institutionen

Abgrenzung zu anderen Institutionen
Vergleicht man die zulässigen Aufgaben eines Wasserverbandes mit den satzungsgemäßen Aufgaben, fällt einem auf, dass der Ilmenauverband nicht alle Aufgaben wahrnimmt, die er wahrnehmen könnte. Dies liegt in der Regel daran, dass die beschriebenen Aufgaben auch von anderen Stellen oder Verbänden übernommen werden und die Aufgabenverteilung historisch anders gewachsen ist.
Einige Beispiele für die Aufgabenteilung in unserer Region:

Unterhaltung der Wirtschaftswege
Die Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen (WVG § 2, 3.) wird von den meisten Gemeinden selbst durchgeführt. In einigen Fällen wurden diese Aufgaben an den Ilmenauverband übertragen. So in den Gemarkungen Avendorf, Barförde, Bütlingen, Echem, Eichholz, Hittbergen, Hohnstorf, Niedermarschacht, Obermarschacht, Oldershausen, Rönne, Sassendorf und Tespe. Diese Gemarkungen sind im Wirtschaftswegeverband - einem Unterverband des Ilmenauverbandes - zusammengefasst.

Hochwasserschutz
Den Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland (WVG § 2, 5.) stellt der Artlenburger Deichverband sicher (www.artlenburger-deichverband.de). Der Ilmenauverband nimmt diese Funktion satzungsgemäß "nur" im Altgebiet für die Gewässer wahr, die der Be- und Entwässerung dienen. Obgleich wir natürlich im Hochwasserfall in allen Gewässern Schäden durch Hochwässer zu vermeiden versuchen. Dies gelingt durch regelmäßige Pflege und Unterhaltung, die Durchsetzung der Abstandsregelungen zu den Gewässern und die (teils beschränkte) Möglichkeit zur Wasserstandsregulation durch Staue und Schöpfwerke. Deiche unterhält der Ilmenauverband nicht.

Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung (WVG § 2, 9.) wird durch die Samtgemeinden vorgenommen.

Trinkwasserversorgung
Die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser (WVG § 2, 11.) erfolgt in unserer Region durch den Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch (www.wbv-elbmarsch.de).
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