Der
Ausschuss setzt sich aus gewählten Mitgliedern der beiden Wahlbezirke zusammen. Die Wahlbezirke gliedern sich wiederum in acht Unterabschnitte. Der Ausschuss hat derzeit 47 Mitglieder.
Der Vorstand
setzt sich aus zehn Mitgliedern und dem Verbandsvorsteher zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat einen Stellvertreter. Der Vorstand wird vom Ausschuss gewählt.
(Näheres in der Satzung.)